Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber gewerblichen Käufern und Hinweise gemäß § 312 e BGB i.V.m. §§ 3 BGB-InfoV – Version vom Juni 2007.
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen zwischen der KooKoo GmbH (im folgenden "KooKoo") und dem gewerblichen Kunden (Unternehmern, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen). Diese Lieferbedingungen gelten auch, wenn der Kunde, insbesondere bei der Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen bedürfen – vorbehaltlich individueller Vertragsabreden - der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch KooKoo.
Sie haben die Möglichkeit, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hinweise durch Anklicken des dafür vorgesehenen Feldes herunterzuladen und/oder ausdrucken zu lassen.
§ 2 Angebote
Die Angebote von KooKoo sind bezüglich Preis, Menge und Liefermöglichkeit freibleibend. Die Darstellung des Sortiments auf den Produktseiten der Homepage von KooKoo stellt noch kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Mit der Aktualisierung des Internetangebots verlieren alle vorhergehenden Angebote ihre Gültigkeit.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages und Abnahmemengen
(1) Der Vertrag zwischen dem Kunden und KooKoo kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch KooKoo zustande.
(2) Die Mindestbestellmenge für gewerbliche Wiederverkäufer beträgt 5 Uhren. KooKoo bietet zwei Versandeinheiten an: a) einen 05er oder b) einen 12er Karton. Der Kunde kann sich verschiedene Artikel in einer 05er Versandeinheit zusammenstellen (Kommissionierung).
(3) Gewerbliche Wiederverkäufer müssen erst einen Antrag auf Händlerregistrierung und die erste Bestellung schriftlich per Fax senden. Ein Formular ist im Internet unter 'Händlerbereich' verfügbar. Es erfolgt die Registrierung des Händlers durch KooKoo.
(4) Das Lager, die Auftragsannahme, Retourenannahme und Buchhaltung sind im KooKoo Vertriebszentrum Ludwigstrasse 44, 85399 Hallbergmoos wochentags von 08:00 bis 18:00 erreichbar. Bestellungen können wahlweise per Telefax (01805 - 234-245), per Telefon (01805 - 234-244, 14 Cent/Min.) oder per eMail (vz<ät>kookoo.de) erfolgen
(5) Bestellungen von oder über Handelsvertreter müssen eindeutig gekennzeichnet und erkennbar sein.
(6) KooKoo nimmt den Auftrag durch Lieferung der bestellten Ware an. Bis zur rechtsverbindlichen Annahme der Bestellung des Kunden galten folgende Vorbehalte: Die Produktangebote von KooKoo gelten nur solange der Vorrat reicht. Bei knappen Stückzahlen behält sich KooKoo vor, nur handelsübliche Mengen anzubieten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behält sich KooKoo vor, die Bestellung des Kunden abzulehnen.
§ 4 Preise
Es gelten die angebotenen netto Preise für den Fachhandel. Einen Mengenrabatt gibt es nicht.
§ 5 Lieferung
(1) Lieferungen erfolgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Auslieferung erfolgt über einen Spediteur. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens bei Übergabe der Ware an den Spediteur oder einen sonstigen Transportbeauftragten auf den Kunden über. Verzögert sich die Sendung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr am Tag der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf ihn über. KooKoo ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Interesse und für Rechnung des Kunden zu versichern. Die korrekte Angabe der Lieferadresse liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Bei Nichtzustellbarkeit behält sich KooKoo vor, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.
(3) Teillieferungen innerhalb einer vereinbarten Lieferfrist sind zulässig.
§ 6 Zahlung
(1) Zahlungen erfolgen per Rechnung
(2) Der Kaufpreis sowie die angefallenen Versandkosten sind mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von 30 Tagen, netto, ab Rechnungsdatum auf das Konto 0211300, Deutsche Bank, BLZ 670 700 24, ohne Abzüge zu überweisen. Schecks werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
(3) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung berechnet KooKoo für jede Mahnung Mahngebühren. Nach der zweiten Mahnung übergibt KooKoo die Forderung an ein Inkassounternehmen und sperrt weitere Lieferungen. Ab Eintritt des Zahlungsverzugs berechnet KooKoo die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§§ 288 Abs. 2, 247 BGB). Darüber hinaus trägt der Kunde etwaige Verzugsschäden, wie etwa Rechtsverfolgungskosten. KooKoo behält sich im Falle des Zahlungsverzugs vor, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder Ware nur noch per Vorauskasse zu liefern.
§ 7 Gewährleistung
(1) Bei Ankunft der Warensendung hat der Kunde diese unverzüglich auf etwaige Transportschäden und/oder Mängel und/oder Unvollständigkeit hin zu untersuchen. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln, die sich auf die Menge oder die Beschaffenheit der Lieferung beziehen, sind unverzüglich unter Angabe von Auftragsdatum, Lieferschein- und Rechnungsnummer sowie einer möglichst genauen Bezeichnung des Mangels bekannt zu geben. Zeigt sich ein Mangel später, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Kommt der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nicht ordnungsgemäß nach, gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt. § 377 Abs. 5 HGB und §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
(2) Es gelten im übrigen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(3) Der gewerbliche Käufer wird bei einem Weiterverkauf der Ware etwaige Gewährleistungsansprüche seiner Kunden prüfen und buchmäßig erfassen. Die Klärung und Abrechnung etwaiger gesetzlicher Regreßhaftungsansprüche des gewerblichen Kunden aufgrund von Mängeln der Ware erfolgt zwischen KooKoo und dem Kunden einvernehmlich im regelmäßigen Sechs-Monats-Turnus ab dem Erstkauf.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen von KooKoo aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleibt die verkaufte Ware Eigentum von KooKoo. Der Kunde ist jedoch befugt, über die verkaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
(2) Die aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an KooKoo ab. Der Kunde bleibt jedoch trotz dieser Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis von KooKoo, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich KooKoo, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann KooKoo verlangen, daß der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(3) Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde KooKoo unverzüglich davon zu benachrichtigen und KooKoo alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von KooKoo erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Vorbehaltseigentum von KooKoo hinzuweisen.
(7) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von KooKoo um mehr als 10 %, so wird KooKoo auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach Wahl von KooKoo freigeben.
§ 9 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist München.
(2) Bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von KooKoo zuständig ist; KooKoo bleibt jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen bzw. deren Absätze nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt dann das Gesetzesrecht.